Tags: Blog, Web 2.0Bereits gestern hat Johnny von Spreeblick eine lose Zusammenfassung verfaßt, auf was der geneigte Blogger rechtlich alles beim Verfassen seiner Beiträge achten soll. Auch wenn’s nur C-, D- oder E-Klasse Blogger sind, so sollte man – um dem Abmahnwahn ein wenig vorzubeugen – sich die Punkte, die Johnny aufschreibt zu Herzen nehmen. Zusätzlich gibt er noch einen abschließenden Rat mit auf den Weg:
Achja, ich hab selbst schon oft genug unter Alkohol-Einfluss getippt. Hier gilt mein Rat aus eigener Erfahrung: Vor dem Klicken des „Absenden“-Buttons lieber nochmal drüber schlafen…
.. was nicht nur für Linux gilt (Don’t drink & root) sollte bei Postings in Blogs (und Webforen oder Newsgroups) auch beachtet werden. Ich bemühe mich, mich in Zukunft noch stärker an die freie Auflistung von Johnny zu halten, als ich es bisher schon aus eigener Verantwortung versucht habe.
Thomas Gigold von medienrauschen gibt ergänzend noch den Tipp mit auf den Weg, sich auch mal bei iRights zu informieren. [Via medienrauschen]
.. und vielleicht sollte ich mich auch mal damit beschäftigen, unter welche Lizenz ich meine Beiträge stelle.


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